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Wertermittlung
Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch „durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Verkehrswertermittlung für Grundstücke und Gebäude
Beleihungswertermittlungen für Banken u. Versicherungen
Ermittlung des Verkehrswertes von Rechten an Grundstücken (z.b. Erbbaurecht, Wegerecht, Wohnrechte und andere Dienstbarkeiten)
Bewertung von Industriegrundstücken
Bewertung von Land- und Forstwirtschaftsgrundstücken
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